Milchpumpe auf Rezept: Ablauf und Voraussetzungen
Aktualisiert am 13.07.2026 · Redaktion Milchpumpe Mieten
Bei medizinischer Indikation kann eine Ärztin oder ein Arzt eine elektrische Milchpumpe verordnen; die gesetzliche Krankenkasse kann dann die Kosten der Mietversorgung übernehmen. Die Verordnung stellt je nach Ausgangslage die Kinderarztpraxis (Problem beim Baby) oder die Frauenarztpraxis (Problem bei der Mutter) aus.
Wer stellt das Rezept aus?
Liegt das Problem beim Baby — etwa Trinkschwäche, ungenügende Gewichtszunahme oder Frühgeburt — ist in der Regel die Kinderärztin oder der Kinderarzt zuständig. Liegt das Problem bei der Mutter — etwa Milchstau, Mastitis oder eine gestörte Milchbildung — verordnet üblicherweise die Frauenärztin oder der Frauenarzt.
Ob eine medizinische Indikation vorliegt, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Auch Hebammen und Stillberaterinnen können eine Einschätzung geben und an die Praxis verweisen, stellen aber selbst kein Kassenrezept aus.
Welche Angaben sollte das Rezept enthalten?
Damit die Abrechnung reibungslos klappt, sollte die Verordnung die Diagnose, die vorgesehene Mietdauer und — falls beidseitiges Abpumpen gewünscht ist — den Zusatz „Doppelpumpset“ enthalten. Fehlt dieser Zusatz, wird nach Erfahrungsberichten oft nur ein Einzelset abgerechnet.
Milchpumpen sind als Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V einzuordnen; die konkrete Versorgung läuft über Leistungserbringer wie Apotheken und Sanitätshäuser, die mit den Krankenkassen abrechnen.
So läuft die Einlösung ab
Mit dem Rezept wendest du dich an eine Apotheke oder ein Sanitätshaus, das Milchpumpen vermietet. Nicht jede Apotheke hat Geräte vorrätig — bitte rufe vor der Anfahrt an und frage, ob aktuell eine Milchpumpe verfügbar ist.
Vor Ort unterschreibst du üblicherweise einen Verleihvertrag, hinterlegst eine Kaution und erhältst ein neues, persönliches Zubehörset. Details dazu findest du in unseren Ratgebern zu Kosten und Kaution sowie zum Zubehörset.
