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Milchpumpe auf Rezept: Ablauf und Voraussetzungen

Aktualisiert am 13.07.2026 · Redaktion Milchpumpe Mieten

Bei medizinischer Indikation kann eine Ärztin oder ein Arzt eine elektrische Milchpumpe verordnen; die gesetzliche Krankenkasse kann dann die Kosten der Mietversorgung übernehmen. Die Verordnung stellt je nach Ausgangslage die Kinderarztpraxis (Problem beim Baby) oder die Frauenarztpraxis (Problem bei der Mutter) aus.

Wer stellt das Rezept aus?

Liegt das Problem beim Baby — etwa Trinkschwäche, ungenügende Gewichtszunahme oder Frühgeburt — ist in der Regel die Kinderärztin oder der Kinderarzt zuständig. Liegt das Problem bei der Mutter — etwa Milchstau, Mastitis oder eine gestörte Milchbildung — verordnet üblicherweise die Frauenärztin oder der Frauenarzt.

Ob eine medizinische Indikation vorliegt, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Auch Hebammen und Stillberaterinnen können eine Einschätzung geben und an die Praxis verweisen, stellen aber selbst kein Kassenrezept aus.

Welche Angaben sollte das Rezept enthalten?

Damit die Abrechnung reibungslos klappt, sollte die Verordnung die Diagnose, die vorgesehene Mietdauer und — falls beidseitiges Abpumpen gewünscht ist — den Zusatz „Doppelpumpset“ enthalten. Fehlt dieser Zusatz, wird nach Erfahrungsberichten oft nur ein Einzelset abgerechnet.

Milchpumpen sind als Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V einzuordnen; die konkrete Versorgung läuft über Leistungserbringer wie Apotheken und Sanitätshäuser, die mit den Krankenkassen abrechnen.

So läuft die Einlösung ab

Mit dem Rezept wendest du dich an eine Apotheke oder ein Sanitätshaus, das Milchpumpen vermietet. Nicht jede Apotheke hat Geräte vorrätig — bitte rufe vor der Anfahrt an und frage, ob aktuell eine Milchpumpe verfügbar ist.

Vor Ort unterschreibst du üblicherweise einen Verleihvertrag, hinterlegst eine Kaution und erhältst ein neues, persönliches Zubehörset. Details dazu findest du in unseren Ratgebern zu Kosten und Kaution sowie zum Zubehörset.

Häufige Fragen zur Milchpumpe auf Rezept

Kurz und konkret beantwortet: Rezept, Kosten, Kaution und Mietdauer.

Übernimmt die Krankenkasse die Miete immer vollständig?
Bei medizinischer Indikation und gültiger Verordnung kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Versorgung übernehmen. Konditionen, Mietdauer, Zubehör und mögliche Eigenanteile können je nach Krankenkasse und Leistungserbringer variieren — kläre die Details mit deiner Kasse und der Verleihstelle.
Gilt das auch für privat Versicherte?
Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif unterschiedlich. Kläre die Kostenübernahme vor der Anmietung direkt mit deiner Versicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

Medizinischer Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob und welche medizinische Indikation für eine Milchpumpe auf Rezept vorliegt, entscheidet ausschließlich dein Arzt oder deine Ärztin.

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